Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Griesche & Lenarz ZoHe Hosting GbR
Stand: 5. Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für Verträge über die vorübergehende Überlassung unserer Apartments zur Beherbergung und die damit vereinbarten Leistungen. Vertragspartner ist die Griesche & Lenarz ZoHe Hosting GbR, Zu den Buchen 7, 56269 Marienhausen, Deutschland, vertreten durch Kevin Griesche, Melina Griesche, Naomi Sierra Michelle Lenarz und Patrick Uwe Lenarz, nachfolgend „ZoHe“.
Kontakt: mail@zohe-hosting.de oder mail@zohe-apartments.de; Telefon +49 151 2412 3192.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für Buchungen über Buchungsplattformen gelten die für die konkrete Buchung wirksam vereinbarten Tarif-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen. Diese AGB gelten ergänzend, soweit sie in den Vertrag einbezogen wurden.
2. Buchung und Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Bei einer Buchungsanfrage des Gastes erfolgt die Annahme durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung von ZoHe. Eine reine Eingangsbestätigung stellt keine Annahme dar. Bei einer verbindlichen Onlinebuchung richtet sich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach dem vor Abgabe der Buchung erläuterten Buchungsablauf.
Die bestätigte Unterkunft, der Zeitraum, die zugelassene Personenzahl, der Preis und der Leistungsumfang sind Bestandteil des Vertrags. Eine bestimmte bestätigte Unterkunft wird nicht ohne Vereinbarung mit dem Gast durch eine andere ersetzt.
Mindestaufenthalte, besondere Tarife und abweichende Bedingungen werden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Sonderbedingungen für Gruppen oder Veranstaltungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vor Vertragsschluss wirksam vereinbart werden.
3. Preise und örtliche Abgaben
Es gilt der vereinbarte Gesamtpreis einschließlich der anwendbaren Umsatzsteuer und aller obligatorischen, im Voraus berechenbaren Kosten der Unterkunft. Eine gesonderte Endreinigungsgebühr wird vor Vertragsschluss ausgewiesen und in den Gesamtpreis einbezogen.
Öffentlich-rechtliche Abgaben, die nach den örtlichen Vorschriften vom Gast geschuldet werden, werden entsprechend diesen Vorschriften erhoben. Vor der Buchung informieren wir über die Höhe oder, soweit diese noch nicht bestimmt werden kann, die Berechnungsgrundlage. Befreiungen und Ermäßigungen werden nach den örtlichen Vorschriften berücksichtigt.
ZoHe erhöht den vereinbarten Unterkunftspreis nach Vertragsschluss nicht einseitig. Gesetzlich geschuldete örtliche Abgaben richten sich nach den dafür geltenden Vorschriften.
4. Zahlung und Rechnung
Für Direktbuchungen ist der Gesamtbetrag spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag fällig, sofern vor Vertragsschluss kein anderer Zahlungstermin vereinbart wurde. Bei Buchungen innerhalb dieses Zeitraums ist der Betrag mit Vertragsschluss und vor Beginn des Aufenthalts fällig. Für Plattformbuchungen gelten die dort für die konkrete Buchung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Die im jeweiligen Buchungsablauf angebotenen Zahlungsmittel können genutzt werden. Dazu gehören insbesondere Kreditkartenzahlungen über Stripe, gegebenenfalls PayPal und eine vereinbarte Zahlung per Überweisung auf Rechnung. Zahlung auf Rechnung bedeutet keine Stundung bis nach dem Aufenthalt. Banklaufzeiten sind vom Gast bei Überweisungen zu berücksichtigen.
ZoHe verlangt keine Kreditkartenkaution. Eine Kreditkarte ist nicht unabhängig von der gewählten Zahlungsart verpflichtend. Die Verwendung eines Zahlungsmittels ermächtigt ZoHe nicht zur beliebigen nachträglichen Belastung wegen behaupteter Schäden oder AGB-Verstöße.
Bei ausbleibender Zahlung gelten die gesetzlichen Rechte. Soweit erforderlich, setzt ZoHe vor einer Vertragsbeendigung eine angemessene Nachfrist. Die Buchung wird nicht ohne entsprechende rechtliche Grundlage automatisch aufgehoben.
Rechnungen können nach entsprechender Vereinbarung elektronisch bereitgestellt werden. Zusätzliche Leistungen werden nur berechnet, soweit sie vereinbart oder auf gesetzlicher Grundlage geschuldet sind. Schadensersatzforderungen werden gesondert nachvollziehbar begründet.
5. Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise
Für Direktbuchungen gilt die folgende Standardregelung, sofern kein anderer Tarif mit abweichenden Bedingungen vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde:
Eingang der Stornierung vor dem Anreisetag: Höchstbetrag der Stornokosten
mindestens 30 Kalendertage: 0 %
29 bis 15 Kalendertage: 30 %
14 bis 8 Kalendertage: 50 %
7 bis 2 Kalendertage: 80 %
1 Kalendertag, am Anreisetag oder Nichtanreise: 90 %
Die Prozentsätze beziehen sich auf den vereinbarten Unterkunftspreis für den stornierten Aufenthalt. Separat berechnete Endreinigung, nicht in Anspruch genommene Zusatzleistungen und nicht geschuldete örtliche Abgaben werden nicht in die Berechnungsgrundlage einbezogen. Maßgeblich sind Kalendertage am Ort der Unterkunft; eine mindestens 30 Tage vorher eingegangene Erklärung ist bis zum Ende dieses Kalendertags kostenfrei.
Stornierungen sind in Textform, beispielsweise per E-Mail an mail@zohe-hosting.de oder mail@zohe-apartments.de, möglich. Für Plattformbuchungen kann die dort vorgesehene Stornierungsfunktion genutzt werden. Maßgeblich ist der Eingang bei ZoHe beziehungsweise die wirksam über die Plattform erklärte Stornierung.
Die Staffel begrenzt den Anspruch von ZoHe. Es wird niemals mehr als der vereinbarte Unterkunftspreis abzüglich sämtlicher ersparter Aufwendungen und anzurechnender Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung desselben Zeitraums verlangt. Übersteigen tatsächliche Einsparungen den in der Staffel berücksichtigten Abzug, werden sie zusätzlich berücksichtigt. Eine doppelte Vergütung desselben Belegungszeitraums ist ausgeschlossen.
Dem Gast ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Ausfall oder ein wesentlich geringerer Ausfall als der geforderte Betrag entstanden ist. ZoHe bemüht sich um eine anderweitige Vermietung und erläutert die Berechnung auf Anfrage. Die gesetzliche Schadensminderungspflicht bleibt unberührt.
Bei einer vorzeitigen Abreise aus Gründen im Verantwortungsbereich des Gastes gilt für die verbleibenden, nicht in Anspruch genommenen Nächte ein Höchstbetrag von 90 % des darauf entfallenden Unterkunftspreises. Die vorstehenden Anrechnungs- und Nachweisregeln gelten entsprechend.
Gesetzliche Rechte des Gastes, insbesondere wegen Mängeln, Pflichtverletzungen oder Unmöglichkeit der Leistung, bleiben unberührt. Abweichende, für eine konkrete Plattformbuchung vereinbarte Stornierungsbedingungen gehen dieser Standardstaffel vor.
6. Widerruf
Bei Verträgen über Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken für einen bestimmten Termin oder Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die vertraglichen Stornierungsmöglichkeiten bleiben bestehen. Diese Regelung gilt nicht pauschal für andere Produkte oder für Verträge, die Wohnzwecken dienen.
7. Anreise, Abreise und Schlüssel
Sofern für die konkrete Buchung nichts anderes vereinbart wurde, steht die Unterkunft am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist sie bis 10:00 Uhr geräumt zurückzugeben. Ein früherer Check-in oder späterer Check-out setzt eine ausdrückliche Vereinbarung voraus. Etwaige Entgelte werden vor deren Vereinbarung mitgeteilt.
Schlüssel und Zugangsmittel sind sorgfältig aufzubewahren. Schlüssel sind bei Abreise vollständig zurückzugeben oder in die dafür vorgesehene Schlüsselbox zu legen. Ein Verlust ist unverzüglich mitzuteilen.
Bei einem vom Gast zu vertretenden Verlust kann ZoHe tatsächlich entstandene und erforderliche Kosten verlangen. Ein Austausch von Schlössern oder einer Schließanlage wird nur berechnet, wenn er wegen einer konkreten Missbrauchsgefahr erforderlich ist und durchgeführt wird. Eine zusätzliche Schlüsselverlustpauschale wird nicht erhoben.
8. Nutzung und Hausregeln
Die Unterkunft darf nur von der vereinbarten Personenzahl genutzt werden. Untervermietung, Weiterverkauf oder Vermittlung an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung von ZoHe. Die Nutzung für rechtswidrige Zwecke ist untersagt.
Die Unterkunft dient der Beherbergung. Ein beruflich veranlasster Aufenthalt und übliche mobile Büroarbeit sind damit vereinbar. Ein Betrieb mit Publikumsverkehr oder eine andere Nutzung außerhalb des vereinbarten Beherbergungszwecks bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Partys und Veranstaltungen sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet. Die Rechte anderer Gäste und der Nachbarschaft sind zu beachten.
Rauchen ist in den Innen- und Außenbereichen der Unterkunft untersagt. Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht manipuliert, verdeckt, entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden.
Haustiere sind nicht gestattet. Gesetzlich geschützte Zutrittsrechte mit Assistenzhunden bleiben unberührt. Für deren zulässige Mitnahme wird kein Tierzuschlag erhoben. Es werden nur rechtlich zulässige Nachweise verlangt.
9. Schäden und Reinigung
Der Gast hat Einrichtung und Technik sorgfältig zu behandeln. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Veränderungen oder Verschlechterungen durch vertragsgemäßen Gebrauch begründen keine Ersatzpflicht.
Die reguläre Endreinigung wird durch den vereinbarten Preis beziehungsweise die vereinbarte Endreinigungsgebühr abgedeckt. Für eine vom Gast zu vertretende außergewöhnliche Verschmutzung kann ZoHe nur tatsächlich entstandene, erforderliche zusätzliche Reinigungskosten verlangen. Bereits abgegoltene Kosten werden nicht erneut berechnet.
Bei schuldhaften Verstößen gegen Rauch-, Party-, Tier- oder Sicherheitsregeln können erforderliche zusätzliche Reinigungs-, Reparatur- und Wiederherstellungskosten sowie weitere nachgewiesene Schäden nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden. Feste Straf- oder Schadenspauschalen werden hierfür nicht erhoben.
Bei Reparatur oder Ersatz sind Zustand, Alter und Wert der Sache zu berücksichtigen. Ein geltend gemachter Vermietungsausfall muss durch den Schaden verursacht, nachvollziehbar belegt und um ersparte Aufwendungen vermindert sein. ZoHe berücksichtigt die gesetzliche Schadensminderungspflicht. Eine automatische Haftung des buchenden Gastes für sämtliche Mitreisenden und Besucher wird nicht vereinbart.
10. Mängel und Zutritt
Festgestellte Mängel oder Schäden sind ZoHe unverzüglich mitzuteilen. Die gesetzlichen Rechte und Pflichten bei Mängeln bleiben unberührt.
ZoHe oder beauftragte Personen dürfen die Unterkunft während des Aufenthalts nur aus einem konkreten berechtigten Anlass betreten, insbesondere für erforderliche Reparaturen oder zur Abwehr einer Gefahr. Außer in dringenden Fällen erfolgt der Zutritt nach rechtzeitiger Ankündigung und Abstimmung eines zumutbaren Termins. Bei unmittelbarer Gefahr darf der Zutritt ohne vorherige Abstimmung erfolgen, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
Eine Zwischenreinigung erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und Terminabstimmung. Ein allgemeines unangekündigtes Zutrittsrecht wird nicht vereinbart.
11. Außerordentliche Vertragsbeendigung
ZoHe kann den Vertrag nach den gesetzlichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Gast die Unterkunft für rechtswidrige Zwecke nutzt, Personen erheblich gefährdet oder trotz erforderlicher Abmahnung beziehungsweise Fristsetzung erheblich gegen vertragliche Pflichten verstößt.
Eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung entfällt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Falsche Buchungsangaben rechtfertigen eine Vertragsbeendigung nur, soweit sie im konkreten Fall rechtlich erheblich sind und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Ein bloßer unbestätigter Verdacht begründet kein eigenständiges Kündigungsrecht.
Kann ZoHe die vereinbarte Leistung nicht erbringen, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Für nicht geschuldete Vergütung werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Rechte des Gastes bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche gegen den Gast bestehen nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
12. Haftung von ZoHe
ZoHe haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ZoHe, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für andere Schäden haftet ZoHe unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie soweit zwingende gesetzliche Haftung oder eine ausdrücklich übernommene Garantie besteht.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ZoHe für andere Schäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere eine gegebenenfalls bestehende Gastwirtshaftung für eingebrachte Sachen, bleiben unberührt. Gesetzliche Ansprüche auf Minderung, Rückzahlung und Vertragsbeendigung wegen nicht oder mangelhaft erbrachter Leistungen werden durch die vorstehenden Schadensersatzregelungen nicht eingeschränkt. Es wird keine besondere Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen vereinbart.
13. Internet
ZoHe stellt Internet entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung bereit. Gesetzliche Rechte bei nicht oder mangelhaft erbrachter vereinbarter Leistung bleiben unberührt.
Der Gast darf den Zugang nicht für rechtswidrige Handlungen verwenden und muss überlassene Zugangsdaten vor unberechtigter Weitergabe schützen. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine verschuldensunabhängige Freistellung von sämtlichen Ansprüchen Dritter wird nicht vereinbart.
14. Registrierung und Datenschutz
ZoHe verarbeitet die für Buchung, Aufenthalt, Kommunikation, Zahlung und gesetzliche Verpflichtungen erforderlichen personenbezogenen Daten. Die Gästeregistrierung erfolgt über Xentra; soweit für die örtlichen Gästebeiträge und Gästekarten erforderlich, werden Daten an das AVS-Meldescheinsystem und die jeweils zuständigen Stellen übermittelt.
Die besondere Meldepflicht für ausländische Gäste richtet sich nach §§ 29 und 30 BMG. Zusätzlich können örtliche Gästebeitragsvorschriften eine Registrierung verlangen. Der Gast ist nur zur Bereitstellung gesetzlich vorgeschriebener oder für den Vertrag erforderlicher Angaben verpflichtet. Eine Pflicht zur Angabe sämtlicher technisch vorhandener Formularfelder wird durch diese AGB nicht begründet.
Informationen über die einzelnen Verarbeitungen enthält die Datenschutzerklärung unter https://www.zohe-hosting.de/datenschutzerklarung/. Diese AGB begründen keine allgemeine Einwilligung in die Datenverarbeitung und keine Pflicht zur Vorlage einer Kreditkarte.
15. Gutscheine und Aktionscoupons
Für kostenlos ausgegebene Aktionscoupons gelten die bei ihrer Ausgabe mitgeteilten Bedingungen. Ein Verkauf von Wertgutscheinen wird durch diese AGB derzeit nicht geregelt.
16. Verbraucherstreitbeilegung
ZoHe ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
